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   VG Schleswig, 09.06.2005 - 12 A 182/02   

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https://dejure.org/2005,79130
VG Schleswig, 09.06.2005 - 12 A 182/02 (https://dejure.org/2005,79130)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.06.2005 - 12 A 182/02 (https://dejure.org/2005,79130)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 12 A 182/02 (https://dejure.org/2005,79130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Begriffsbestimmung

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2005 - 12 A 182/02
    Zunächst habe also das Gericht der Hauptsache darüber zu entscheiden, ob die Unterlagen entscheidungserheblich seien und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt würden (vgl. BVerwG, NVwZ 2004, 105, 106).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

    Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2005 - 12 A 182/02
    In Verfahren, in denen das Rechtsbegehren auf (weitergehende) Informationsgewährung gerichtet ist, ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1996 7 C 64/95, E 102, 282 ff).
  • LSG Hessen, 28.01.2004 - L 12 B 16/03

    Anhörung eines bestimmten Arztes - Kosten - Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus VG Schleswig, 09.06.2005 - 12 A 182/02
    Ein Antrag des Beigeladenen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die begehrten Informationen vor Unanfechtbarkeit des Bescheides zu erlangen, blieb erfolglos ( 12 B 16/03, Beschluss vom 10.11.2003, sowie OVG 4 MB 100/03, Beschluss vom 30. März 2004 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 LB 2/06 -, NVwZ 2006, 847 = juris Rn. 9, und VG München, Urteil vom 22. November 2012 - M 18 K 11.4507 -, juris Rn. 20; a. A. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juni 2005 - 12 A 182/02 -, Abdruck S. 17 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 LB 2/06 -, NVwZ 2006, 847 = juris Rn. 9, und VG München, Urteil vom 22. November 2012 - M 18 K 11.4507 -, juris Rn. 20; a. A. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juni 2005 - 12 A 182/02 -, Abdruck S. 17 f.
  • VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsgrundlage und Interessenabwägung bei

    Ferner hat die Kammer im Urteil vom 09.06.2005 (Az.: 12 A 182/02) eine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 (im Folgenden: Umweltinformationsrichtlinie - UIRL) verneint und entschieden, dass auch das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IFG S-H) in seiner noch gültigen Fassung in Fällen der vorliegenden Art keine Anwendung findet, weil der Bundesgesetzgeber für Informationen aus dem Bereich der Atomaufsicht mit § 19 Abs. 1 Satz 3 AtG in Verbindung mit § 139 b GewO eine abschließende bundesrechtliche Regelung für Informationsbegehren geschaffen hat, die die entsprechenden Regelungen des IFG S-H (alt) verdrängen.

    Ein "Vorgriff" auf das noch nicht in Kraft getretene (neue) Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (vgl. dazu den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, Drucksache 16/722) ist unstatthaft, ohne dass es noch auf die Frage ankommt, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Bescheides, der belastende Drittwirkung entfaltet, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (OVG, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 a.a.O.) oder ob der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein muss (so das Kammerurteil vom 09.06.2005, Az.: 12 A 182/02).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Der Beklagte und die Beigeladene befinden sich nach Ergehen des Vorlagebeschlusses vom 04. April 2006 allerdings in einer Lage, in der sie der spezifischen Geheimschutzprüfung gem. § 99 Abs. 2 VwGO ihren Lauf lassen müssen, ohne über die vorrangigen - Fragen, ob und inwieweit alle begehrten Informationen ihrer Art nach entgegen der Ansicht der Beigeladenen [s. Schriftsatz v. 28.05.2005 im Verfahren VG 12 A 182/02, S. 10-11] - überhaupt Umwelt informationen sind und ob (wie vom vorlegenden Gericht angenommen) die Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 unmittelbare Wirkung entfaltet, streitig mündlich verhandeln und diese ggf. einer höchstrichterlichen Entscheidung zuführen zu können.
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